Jedes Land hat sein eigenes System für den Kauf von Immobilien. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beim Kauf einer Immobilie in Italien beachten sollten:
Nachdem Sie das richtige Objekt gefunden, es (vielleicht mehrmals) angeschaut und entschieden haben, dass es „das Richtige“ ist, ist der Zeitpunkt gekommen, den gesamten Prozess zu formalisieren. Während es in anderen Ländern üblich ist, einen Kaufpreis unter dem geforderten Wert anzubieten, kommt dies beim Kauf italienischer Immobilien nicht oft vor. Es ist eine bekannte Tatsache, dass der Verkäufer sich zurückzieht, wenn das Angebot als beleidigend angesehen wird! Ihr Immobilienmakler wird Sie darüber informieren, ob das Angebot realistisch ist oder nicht. Sie werden gebeten, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die zeigt, dass Sie ernsthaft am Kauf der Immobilie interessiert sind und diese reservieren möchten (als „Proposta“ bekanntes Dokument), und um eine kleine Anzahlung (Kaution). Nun wird die Besichtigung der Immobilie organisiert sowie die Recherche und Überprüfung des Grundbuchs bei den örtlichen Behörden (Gemeinde), um sicherzustellen, dass die Immobilie allen lokalen Planungs- und Bauvorschriften entspricht. In der Regel wird diese Arbeit von einem lokalen Vermesser (Vermesser) und einem öffentlichen Notar (Notar) durchgeführt. Wenn Sie möchten, können Sie diese und andere Recherchen und eine strukturelle Inspektion anfordern, die von einer unabhängigen Gesellschaft von auf Italien spezialisierten Anwälten organisiert wird. Diese Prüfungen und Recherchen können bis zu drei Wochen / einem Monat dauern und ohne diesen Schritt kann der Abschluss des Verkaufs nicht erfolgen. Diese Dienstleistungen müssen separat bezahlt werden.
Der zweite Schritt ist die Unterzeichnung eines schriftlichen Vorvertrages („Compromesso“), der eine verbindliche rechtliche Vereinbarung ist, die von beiden Parteien oder ihren gesetzlichen Vertretern unterzeichnet wird, um den Kauf zu einem vorbestimmten Zeitpunkt in den Büros eines vom Käufer gewählten Notars vor Ort abzuschließen. Der vereinbarte Verkaufspreis wird festgelegt sowie die Kaution, die zwischen 20 und 30 Prozent des Kaufpreises beträgt. Nach italienischem Recht geht die Kaution verloren, wenn der Vorvertrag nicht eingehalten wird. Daher ist es wichtig, dass alle Schecks und Unterlagen in dieser Phase genau übereinstimmen und verfügbar sind. Bei Problemen oder bei der Vorbereitung bürokratischer Formalitäten (z.B. Planungsunterlagen) ist ein Zeitplan für deren Abschluss aufzustellen. Tritt der Verkäufer vom Verkauf zurück, muss er das Doppelte der geleisteten Anzahlung zurückerstatten. In diesem Stadium verlangen Immobilienmakler, die den Verkauf abgewickelt haben, in der Regel die Zahlung ihrer Provision, die normalerweise drei Prozent (3 %) des Kaufpreises beträgt.
In der dritten und letzten Phase wird der Verkauf in den Büros des Notars, eines Beamten, abgeschlossen. Dieser Vorgang wird in italienischer Sprache oft als „atto definitivo“ („Schlussakte“) oder „rogito“ („notarielle Urkunde“) bezeichnet. Es ist üblich, dass alle Parteien persönlich an diesem Verfahren teilnehmen und der Notar die Einzelheiten der Urkunde vorliest. Wenn Sie kein Italienisch sprechen, wird Ihnen von den Verkaufsagenten ein Übersetzer zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Notars, die Kaufurkunde auszustellen und die ordnungsgemäße Ausführung, Registrierung und Zahlung aller für den Abschluss des Vorhabens relevanten italienischen Steuern sicherzustellen. Der gesamte Vorgang kann bis zu einer Stunde oder länger dauern, um die für den Kauf Ihrer Immobilie erforderlichen Formalitäten zu erledigen.
Steuern und Gebühren
Allgemeine Liste der Dokumente, die der Verkäufer dem Notar vorlegen muss:
• Herkunfts- oder Erbschaftsurkunde
• Technischer Bericht über die Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften
• Grundrisse und Katasterauszug
• Baugenehmigungen oder Nachgenehmigungen für getätigte Bauarbeiten
• Kondominiumsordnung und letzte geleistete Zahlungen
• Hypotheken aufgrund von Bankdarlehen oder aus anderen Gründen
• Persönliche Dokumente, Steuernummer und Personenstandsnachweis